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KI, ja okay, und jetzt?
Datum: 12. November 2026
Ort: Leipzig
Freie Plätze: 5
Preis pro Person: 714,00 € inkl. Mwst. (600,00 € netto)

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AGB und Datenschutz

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Teilnahmebedingungen für Tagesveranstaltungen

§ 1 Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

  1. „Anbieter“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die Neersö Management Training GmbH, Kantatenweg 13b, 04229 Leipzig. „Vertragspartner“ ist die natürliche oder juristische Person, die bei der Anmeldung zu einer Tagesveranstaltung als Rechnungsempfänger angegeben wird. Beide werden in diesen Teilnahmebedingungen gemeinsam als die „Parteien“ bzw. jeweils einzeln als eine „Partei“ bezeichnet.
  2. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an Tagesveranstaltungen zur beruflichen Beratung, Weiterbildung und/oder Weiterentwicklung entsprechend der detaillierten Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Diese können Gruppentermine (in Präsenz oder online) und ggf. 1:1-Coaching umfassen.
  3. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der rechtsverbindliche Vertrag entsteht erst, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt und dem Vertragspartner eine Anmeldebestätigung zusendet. Der Anbieter behält es sich vor, Anmeldungen abzulehnen.
  4. „Teilnehmende“ sind die natürlichen Personen, die durch den Vertragspartner für die jeweilige Veranstaltung angemeldet werden. Sofern der Vertragspartner nicht gleichzeitig Teilnehmende/r ist, verpflichtet er sich, die von ihm angemeldeten Teilnehmenden rechtzeitig nach Vertragsschluss über ihre Pflichten und Obliegenheiten aus diesen Teilnahmebedingungen zu informieren.
  5. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat, das die Teilnahme und die vermittelten Inhalte bestätigt. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Teilnehmende an der Veranstaltung teilgenommen, die gestellten Aufgaben gewissenhaft bearbeitet und Gruppenarbeiten kooperativ absolviert hat.

§ 2 Termine und Orte; Verschiebungen

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie beispielsweise unvorhersehbare organisatorische oder personelle Veränderungen (Krankheit etc.), Veranstaltungstermine zu ändern. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich über die Änderungen informiert. Ein Anspruch des Vertragspartners oder der Teilnehmenden auf Schadenersatz, insbesondere für Stornierungsgebühren für Anreise und Unterkunft, besteht in diesen Fällen nicht (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, innerhalb von 7 Tagen ab Mitteilung der Verschiebung vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die genaue Adresse des Veranstaltungsortes wird dem Vertragspartner spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin in Textform durch den Anbieter mitgeteilt.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Besondere Teilnahmevoraussetzungen sind, soweit vorhanden, in der detaillierten Seminarbeschreibung auf der Website des Anbieters aufgeführt.
  2. Teilnehmende müssen über ausreichende Kenntnisse der Veranstaltungssprache in Wort und Schrift verfügen. Sofern nicht anders angegeben, ist die Veranstaltungssprache Deutsch.

§ 4 Teilnahmegebühr, Fälligkeit

  1. Die Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung ist in der detaillierten Seminarbeschreibung auf der Website des Anbieters aufgeführt. Diese Gebühr umfasst die Kosten für die unter § 1 Abs. 2 genannten Leistungen des Anbieters und die Bereitstellung der durch den Anbieter erstellten Lernmaterialien, sofern vorhanden.
  2. Persönliche Spesen der Teilnehmenden, wie Übernachtung, Anreise und Verpflegung, sind – sofern nicht anders angegeben – nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und vom Vertragspartner selbst zu tragen.
  3. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum jeweiligen Veranstaltungstermin.
  4. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Besondere Bestimmungen zu einzelnen Leistungsbestandteilen

  1. Sofern das Veranstaltungsangebot 1:1-Coaching umfasst, ist dieses in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung (i. d. R. höchstens drei Monate nach Veranstaltungstermin) wahrzunehmen. 1:1-Coachings werden entweder in den Räumen des Anbieters oder online durchgeführt. Der Anbieter wird dem Vertragspartner mindestens drei Terminvorschläge unterbreiten und Wünsche des Vertragspartners dabei nach Möglichkeit angemessen berücksichtigen. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder Zeitfenster besteht nicht. Werden zwei bereits vereinbarte Termine nicht wahrgenommen, ohne dass wichtige persönliche Gründe seitens des/der Teilnehmenden vorliegen (z. B. ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit), verfällt der Anspruch des Vertragspartners auf das 1:1-Coaching.
  2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie beispielsweise unvorhersehbare organisatorische oder personelle Veränderungen (Krankheit etc.), vereinbarte Coaching-Termine zu verlegen. In diesem Fall wird er den Vertragspartner unverzüglich für eine neue Terminvereinbarung kontaktieren. Ein Anspruch des Vertragspartners oder der Teilnehmenden auf Schadenersatz, insbesondere für Stornierungsgebühren für Anreise und Unterkunft, besteht in diesen Fällen nicht (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).

§ 6 Rücktritt, Absagen, Nichtteilnahme, Stornierung

  1. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, so gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe § 11 dieser Bedingungen) zusätzlich zu den nachfolgenden Bestimmungen. Es gilt dann die für den Vertragspartner jeweils vorteilhaftere Regelung.
  2. Eine Stornierung von Anmeldungen durch den Vertragspartner ist bis fünf Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos möglich. Erfolgt die Stornierung weniger als fünf Wochen vor Veranstaltungstermin, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung bis spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin abzusagen, wenn die für eine wirtschaftliche Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder beträgt, sofern nicht anders angegeben, zwei Personen. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners (insbesondere auf Schadensersatz für bereits entstandene Kosten wie Anreise oder Unterkunft) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
  4. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht stattfinden können, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners und der Teilnehmenden, insbesondere auf Schadensersatz für bereits entstandene Kosten wie Anreise oder Unterkunft, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
  5. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine (auch anteilige) Rückerstattung der Teilnahmegebühr, falls Teilnehmende die Veranstaltung nicht oder nur teilweise wahrnehmen.
  6. Der Vertragspartner kann bis zum Beginn der Veranstaltung eine andere teilnehmende Person benennen, als in der Anmeldung angegeben ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn dieser die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auch den Ersatzteilnehmer über dessen Pflichten und Obliegenheiten aus diesen Teilnahmebedingungen zu informieren.

§ 7 Pflichten der Teilnehmenden und Verhalten in der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die vom Anbieter aufgestellten Teilnahmeregeln und Verhaltensrichtlinien einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Pünktlichkeit, die aktive Teilnahme an den Präsenzeinheiten und der respektvolle Umgang mit den zur Verfügung gestellten Materialien und Räumen.
  2. Die Teilnehmenden haben bereitgestellte Materialien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich dem Anbieter zu melden.
  3. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, mit ihrem Verhalten zu einer positiven Gruppenatmosphäre beizutragen. Jede/r Teilnehmende ist angehalten, respektvoll und rücksichtsvoll mit anderen Teilnehmenden und mit den Dozierenden umzugehen. Verhalten, das die Gruppenatmosphäre erheblich stört, insbesondere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Mobbing oder sonstige respektlose Handlungen, wird nicht toleriert.
  4. Bei Verhalten, das die Gruppenatmosphäre wiederholt erheblich stört oder gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung nach § 9 verstößt, ist der Anbieter nach vorheriger Abmahnung zum Ausschluss des/der Teilnehmenden von der Veranstaltung berechtigt. In diesem Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, eine anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungseinheiten zu gewähren.
  5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung nach § 9 ist der Anbieter auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausschluss des/der Teilnehmenden von der Veranstaltung berechtigt. Auch in diesem Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, eine anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungseinheiten zu gewähren.
  6. Teilnehmende, die Verstöße gegen die Verhaltensregeln oder die Vertraulichkeitsverpflichtung nach § 9 feststellen, werden gebeten, diese unverzüglich dem Anbieter zu melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
  7. Der Anbieter haftet nicht für etwaige Schäden, die den Teilnehmenden durch Verstöße anderer Teilnehmender gegen die Verhaltensregeln oder die Vertraulichkeitsverpflichtung entstehen, es sei denn, der Anbieter hat diese Verstöße vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht oder nicht angemessen darauf reagiert.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  4. Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Anfertigung von Datensicherungen durch den/die Teilnehmende/n bzw. den Vertragspartner entstanden wäre.
  5. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg. Der Anbieter gibt keine Garantie dafür ab, dass der/die Teilnehmende durch die Teilnahme an der Veranstaltung bestimmte Lern- oder Entwicklungsziele erreicht. Die Verantwortung für den Erfolg liegt bei dem/der Teilnehmenden. Der Anbieter stellt lediglich die notwendigen Ressourcen und Unterstützung zur Verfügung, um den Entwicklungsprozess zu fördern.
  6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Vertragspartners aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 9 Geheimhaltung / Verschwiegenheit

  1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind. Dazu gehören insbesondere Betriebsinterna, Geschäftsgeheimnisse, persönliche Daten und sonstige sensible Informationen der Teilnehmenden und des Anbieters.
  2. Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Veranstaltung von anderen Teilnehmenden oder dem Anbieter erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Abschluss der Veranstaltung weiter. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der betroffenen Partei oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zulässig.
  3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Veranstaltung bekannt gewordenen Betriebsinterna und persönlichen Informationen der anderen Teilnehmenden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  4. Der Anbieter wird über alle Belange der Teilnehmenden, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bekannt werden, Stillschweigen bewahren und diese Informationen nicht an Dritte, insbesondere Arbeitgeber der Teilnehmenden, weitergeben. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn eine gegenteilige rechtliche Verpflichtung besteht oder der/die Teilnehmende ausdrücklich schriftlich in die Weitergabe der Informationen eingewilligt hat.
  5. Die Parteien verpflichten sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu verhindern.
  6. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten nicht für Informationen, die:
    1. der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung bekannt sind oder bekannt werden;
    2. dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren, ohne dass eine Geheimhaltungsverpflichtung bestand;
    3. dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden;
    4. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. In diesem Fall ist die offenlegende Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über die beabsichtigte Offenlegung zu informieren und, soweit möglich, die Offenlegung zu verhindern oder zu minimieren.
  7. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort und enden erst, wenn die vertraulichen Informationen allgemein bekannt geworden sind oder die andere Partei schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet.
  8. Bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflichten behält sich die verletzte Partei das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die Parteien haften für sämtliche Schäden, die der anderen Partei durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflichten entstehen, es sei denn, die verletzende Partei hat den Verstoß nicht zu vertreten.
  9. Nach Beendigung des Vertrages oder auf Verlangen der offenlegenden Partei sind alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller angefertigten Kopien oder Aufzeichnungen, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder nach Wahl der offenlegenden Partei zu vernichten. Die vernichtende Partei hat die Vernichtung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Vertragspartners und der Teilnehmenden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der/die Teilnehmende ausdrücklich eingewilligt hat.
  3. Der/die Teilnehmende kann jederzeit Auskunft über die von ihm/ihr gespeicherten Daten verlangen und deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.
  4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://leipzigfuehrt.de/datenschutz.

§ 11 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht vom Vertrag zu. Hierzu verweist der Anbieter auf seine Widerrufsbelehrung, die in der Anlage beigefügt ist. Sofern diese Regelungen im Widerspruch zu den Bestimmungen zur Stornierung gem. § 6 stehen, gilt die für den Verbraucher vorteilhaftere Regelung.
  2. Ist die Zeit zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin kürzer als die gesetzliche Widerrufsfrist, so ist die Teilnahme an der Veranstaltung nur dann möglich, wenn der Vertragspartner vor Beginn der Veranstaltung bestätigt, dass mit der Leistung schon vor Beginn der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
  3. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einer Verbraucherstreitbeilegung weder bereit noch verpflichtet.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der/die Teilnehmende Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Neersö Management Training GmbH, Kantatenweg 13b, 04229 Leipzig, E-Mail: training@neersoe.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://leipzigfuehrt.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die Neersö Management Training GmbH, Kantatenweg 13b, 04229 Leipzig, E-Mail training@neersoe.com:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der folgenden Veranstaltung: (Veranstaltung und Datum eintragen)

Bestellt am (Datum des Vertragsschlusses eintragen):

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum: